Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise zur Nutzung
Von:
Gastro Ape
Pawel Laba
Am Müggelpark 23
15537 Gosen Neu-Zittau
§ 1 Vertragsgrundlage
1. Der Vertrag zwischen Pawel Laba und dem Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB
zustande.
2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote von Pawel Laba erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Die AGBs gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Unterzeichnung eines Angebots.
4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
5. Alle Vereinbarungen, die zwischen Pawel Laba und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Pawel Laba, egal ob diese in Katalogen, im Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind freibleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen von Pawel Laba das Angebot ihrerseits anzunehmen.
2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten ihre Gültigkeit wie auf dem Angebot geschrieben.
3. Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden, sofern er nicht binnen 7 Werktage den Auftrag schriftlich storniert - es fallen 15% Stornierungskosten an. Eine Auftragsannahme bedarf der
schriftlichen Bestätigung durch Pawel Laba in Form einer Auftragsbestätigung oder Rechnung. Erfolgt binnen 4 Wochen seitens Pawel Laba keine Auftragsbestätigung oder Rechnung so gilt der Auftrag
als abgelehnt.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschafts- Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden.
Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
5. Die Verkaufsangestellten und Mitarbeiter Pawel Laba sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
§ 3 Preise
1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
3. Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich Pawel Laba das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen
sich dann in gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
4. Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 % als bei Vertragsschluss ab, so ist der Kunde berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag
zu lösen.
5. Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der Preisbindungsfrist von 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so behält dennoch der Vertraglich festgesetzte Preis seine
Gültigkeit
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur verbindlich, soweit sie von Pawel
Laba ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten und Lieferanten Pawel Laba oder deren
Unterlieferanten eintreten-, hat Pawel Laba auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen Pawel Laba die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Pawel Laba von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, außer die Schäden
entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4. Pawel Laba ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Pawel Laba berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrtragung
1. Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen dem Transporteur und Pawel Laba anzuzeigen, da andernfalls eventuelle
Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen können.
§ 6 Gewährleistung und Rückgabe
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Pawel
Laba nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten nicht möglich so kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
4. Offensichtliche Mängel müssen Pawel Laba unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem
Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verliert dieser bei nicht
rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um gebrauchte Artikel oder B-Ware handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
6. Ist der Käufer Kaufmann iSd. HGB besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 BGB. Bei Retouren behalten wir uns das Recht auf Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor.
7. Tuningteile z.B. Weißwandreifen sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die
StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronik-teile erfolgt der Einbau und der
Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen
Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von Pawel Laba nicht gebilligt und entspricht nicht der
vorgesehenen Nutzung dieser Teile. Sie dienen ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet Pawel Laba nicht.
8. Für die originalen Piaggio-Güter ist Pawel Laba nicht zu belangen, da diese der Gewährleistung von Piaggio unterliegen.
9. Für etwaige Service oder Nachbesserung ist die gekaufte Ware an Pawel Laba auf eigene Kosten zu überbringen und abzuholen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Pawel Laba als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und Mitarbeiter
ausgeschlossen.
2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher
Sachmängelansprüche.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die Pawel Laba gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Pawel Laba folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert die
Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum von Pawel Laba, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können.
Erlischt das (Mit-) Eigentum Pawel Laba durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum Pawel Laba an der einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis an
Pawel Laba übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von Pawel Laba unentgeltlich. Ware die hiernach Pawel Laba zusteht ist Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber und in vollem Umfang an Pawel Laba ab. Pawel Laba ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen im
eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Pawel Laba hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Pawel Laba berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Pawel Laba liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein
Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
1. Die Zahlungen sind für Pawel Laba zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Die Zahlungen erfolgen per Vorab Überweisung auf das Verkäuferkonto oder Bar. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit Pawel Laba.
3. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders schriftlich verankert sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
4. Pawel Laba ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist Pawel Laba berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Pawel Laba und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gosen in Brandenburg ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Geschäftsbedingungen: Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Pawel Laba. Gerichtsstand ist Gosen Neu-Zittau. Umtausch oder Rücknahme ist ausgeschlossen. Wird der Transport von Pawel Laba oder einer anderweitigen
Spedition übernommen ohne Abnahme vor Ort, so entfallen alle Rechte der Nacherfüllung § 439 Abs.3 S. 2 BGB. Abhol-bereits Fahrzeug ist, wenn nicht anders vertraglich niedergeschrieben innerhalb
von 7 Werktagen abzuholen. Pawel Laba kann ansonsten Lagergebühren erheben.
Bei Auftragsvergabe müssen 50% Anzahlung geleistet werden, die restlichen 50% müssen spätestens bei der Übergabe getätigt werden. Übergabeort ist immer Sitz von Gastro Ape in Gosen Neu-Zittau.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem
Link finden:
http://ec.europa.eu/odr
Nutzungshinweise und Garantieansprüche
Die seitlichen Türen (auch Flügeltüren genannt) müssen beim runterklappen stark festgehalten werden, da die Dämpfer ab einer bestimmten Senkung nicht mehr der Last standhalten und die Tür zufallen würde. Es könnten dadurch Schäden verursacht werden.
Sollte bei einer Ape Holz verbaut worden sein, dann sollte es vor Regen und Sonne gut geschützt werden, da es sonst zu Verformung kommen kann. Holz ist ein Naturprodukt und arbeitet, sobald es unterschiedlichen Wetterbedingungen ausgesetzt ist. Wir können daher keine Haftung für das Holz und davon beanspruchte Teile übernehmen.
Der Aufbau ist mit Gummidichtungen versehen und hat eine Regenrinne unterhalb der Flügeltüren eingebaut. Dies verspricht allerdings keine 100%ige Wasserdichtigkeit. Es kann an verschiedenen Stellen Wasser in den Aufbau gelangen. Wir geben hier keine Garantie, dass eingebaute Teile unversehrt bleiben.
Es kann an einigen Stellen zu Rostbildung kommen. Der Aufbau besteht zum großen Teil aus Aluminium allerding sind einige Teile auch aus verschiedenen metallischen Komponenten und können durch z.B. Wasser Rost bilden.
Da die Ape oft Vibrationen und Bewegung ausgesetzt ist müssen sämtliche Teile wie Schrauben, Muttern und Nieten auf Ihre Festigkeit überprüft und nachgezogen werden.
Hat die Ape einen Wasseranschluss, wie Frischwassertank, Pumpe und Spülbecken so kann hier auch Wasser austreten. Daher sollten die Dichtungen auf Wasseraustritt geprüft werden. Da die Ape Bewegungen ausgesetzt wird, können wir für diese Schäden keine Haftung übernehmen.
Gastro-Ape | Am Müggelpark 23 | 15537 Gosen Neu-Zittau
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