Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise zur Nutzung




Von:

Gastro-Ape Pawel Laba e.K.

Am Müggelpark 23

15537 Gosen Neu-Zittau

Stand 16.06.2021

 

§ 1 Vertragsgrundlage

 

1. Der Vertrag zwischen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. und dem Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. erfolgen ausschließ­lich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Die AGBs gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Unterzeichnung eines Angebots.
4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
5. Alle Vereinbarungen, die zwischen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Gastro-Ape Pawel Laba e.K., egal ob diese in Katalogen, im Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind freibleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. das Angebot ihrerseits anzunehmen.
2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten ihre Gültigkeit wie auf dem Angebot geschrieben.
3. Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden, sofern er nicht binnen 7 Werktage den Auftrag schriftlich storniert - es fallen 25% Stornierungskosten an. Eine Auftragsannahme bedarf der schrift­lichen Bestätigung durch Gastro-Ape Pawel Laba e.K. in Form einer Auftragsbestätigung oder Rechnung. Erfolgt binnen 4 Wochen seitens Gastro-Ape Pawel Laba e.K. keine Auftragsbestätigung oder Rechnung so gilt der Auftrag als abgelehnt.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschafts- Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
5. Die Verkaufsangestellten und Mitarbeiter Gastro-Ape Pawel Laba e.K. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.



§ 3 Preise
1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung inner­halb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
3. Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich Gastro-Ape Pawel Laba e.K. das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
4. Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 % als bei Vertragsschluss ab, so ist der Kunde berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu lösen.
5. Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der Preisbindungsfrist von 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so behält dennoch der Vertraglich festgesetzte Preis seine Gültigkeit.

6. Einige Ape kommen ohne aktuellen TÜV - auf Wunsch und gegen Aufpreis können wir den TÜV für Sie übernehmen. 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden kön­nen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur verbindlich, soweit sie von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten und Lieferanten Gastro-Ape Pawel Laba e.K.
oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat Gastro-Ape Pawel Laba e.K. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Gastro-Ape Pawel Laba e.K. ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Gastro-Ape Pawel Laba e.K. berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrtragung
1. Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen dem Transporteur und Gastro-Ape Pawel Laba e.K. anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen können. 3. Sollte der Transport über die Firma Pawel Laba Gastro-Ape e.K. laufen so bleibt der Übergabeort immer die Büroanschrift in 15537 Gosen. Bei Nachbesserungen oder Reklamationen muss die Ware an diese Anschrift vom Kunden und Kundenkosten überführt werden.

§ 6 Gewährleistung und Rückgabe
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Gastro-Ape Pawel Laba e.K. nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 
2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
4. Offensichtliche Mängel müssen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um gebrauchte Artikel oder B-Ware handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
6. Ist der Käufer Kaufmann iSd. HGB besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 BGB. Bei Retouren behalten wir uns das Recht auf Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor.
7. Tuningteile z.B. Weißwandreifen sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronik-teile erfolgt der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von Gastro-Ape Pawel Laba e.K.
nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile. Sie dienen ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet Gastro-Ape Pawel Laba e.K. nicht.

8. Für die originalen Piaggio-Güter ist Gastro-Ape Pawel Laba e.K. nicht zu belangen, da diese der Gewährleistung von Piaggio unterliegen.

9. Für etwaige Service oder Nachbesserung ist die gekaufte Ware an Gastro-Ape Pawel Laba e.K. auf eigene Kosten zu überbringen und abzuholen.

10. Für Schäden, auch an Dritten, die aus kundenspezifischen Umbauten resultieren haftet Gastro-Ape Pawel Laba e.K. nicht. 

11. Der Umbau, den Gastro-Ape Pawel Laba e.K. auf die Fahrzeuge montieren lässt, wird als Ladung deklariert und kann demontiert werden.

12. Restaurierte/Gebrauchte Ape, die speziell für Projekte eingekauft werden, können dennoch, auch wenn restauriert gewisse Mängel aufweisen. Die Restauration wird nicht durch Pawel Laba – Gastro-Ape e.K. durchgeführt. Daher können wir hier keinen Einfluss auf die Arbeiten nehmen. Wir empfehlen daher die Ape bei uns direkt zu begutachten. Sollte eine Ape ohne vorherige Prüfung durch den Kunden gekauft werden, dann gilt: Unbesichtigt gekauft und akzeptiert. Begutachtet der Kunde vorab eine Ape, dann gilt diese als Akzeptiert wie gesehen. Rost kann auch durch Neulackierungen nicht dauerhaft entfernt werden und kann durch neu Lackierungen durchtreten. Beulen können sichtbar sein, da sich nicht alles ausbessern lässt. Auf Motoren, Kupplungen und alle sämtlichen beweglichen Teile geben wir keine Garantie und somit werden diese Teile auch nicht nachgebessert.



§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und Mitarbeiter ausgeschlossen.

2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die Gastro-Ape Pawel Laba e.K. gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Gastro-Ape Pawel Laba e.K. folgende Sicherheiten gewährt, die diese insoweit freigibt, als ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum von Gastro-Ape Pawel Laba e.K., Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus Rechtspflichten für ihn abgeleitet wer­den können. Erlischt das (Mit-) Eigentum Gastro-Ape Pawel Laba e.K. durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum Gastro-Ape Pawel Laba e.K. an der einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis an Gastro-Ape Pawel Laba e.K.übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. unentgeltlich. Ware die hiernach Gastro-Ape Pawel Laba e.K. zusteht ist Vorbehaltsware.


3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig.

 

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber und in vollem Umfang an Gastro-Ape Pawel Laba e.K. ab. Gastro-Ape Pawel Laba e.K. ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Gastro-Ape Pawel Laba e.K. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Gastro-Ape Pawel Laba e.K. liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Der Verkauf gebrauchter- und Ausstellungs-Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 9 Zahlung
1. Die Zahlungen sind für Gastro-Ape Pawel Laba e.K. zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Die Zahlungen erfolgen per Vorab Überweisung auf das Verkäuferkonto oder Bar. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit Gastro-Ape Pawel Laba e.K..

3. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders schriftlich verankert sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.

4. Gastro-Ape Pawel Laba e.K. ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist Gastro-Ape Pawel Laba e.K. berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Gastro-Ape Pawel Laba e.K. und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gosen in Brandenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Geschäftsbedingungen: Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Gastro-Ape Pawel Laba e.K.. Gerichtsstand ist Gosen Neu-Zittau. Umtausch oder Rücknahme ist ausgeschlossen. Wird der Transport von Gastro-Ape Pawel Laba e.K. oder einer anderweitigen Spedition übernommen ohne Abnahme vor Ort, so entfallen alle Rechte der Nacherfüllung § 439 Abs.3 S. 2 BGB. Abhol-bereits Fahrzeug ist, wenn nicht anders vertraglich niedergeschrieben innerhalb von 7 Werktagen abzuholen. Gastro-Ape Pawel Laba e.K. kann ansonsten Lagergebühren erheben. 

 

Bei Auftragsvergabe müssen 50% Anzahlung geleistet werden, die restlichen 50% müssen spätestens bei der Übergabe getätigt werden. Übergabeort ist immer Sitz von Gastro Ape in Gosen Neu-Zittau. 

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
http://ec.europa.eu/odr

 

 

 

Nutzungshinweise und Garantieansprüche

 

Die seitlichen Türen (auch Flügeltüren genannt) müssen beim runterklappen stark festgehalten werden, da die Dämpfer ab einer bestimmten Senkung nicht mehr der Last standhalten und die Tür zufallen würde. Es könnten dadurch Schäden verursacht werden.

Einige Ape kommen ohne aktuellen TÜV - auf Wunsch und gegen Aufpreis können wir den TÜV für Sie übernehmen. 

Sollte bei einer Ape Holz verbaut worden sein, dann sollte es vor Regen und Sonne gut geschützt werden, da es sonst zu Verformung kommen kann. Holz ist ein Naturprodukt und arbeitet, sobald es unterschiedlichen Wetterbedingungen ausgesetzt ist. Wir können daher keine Haftung für das Holz und davon beanspruchte Teile übernehmen.

Der Aufbau ist mit Gummidichtungen versehen und hat eine Regenrinne unterhalb der Flügeltüren eingebaut. Dies verspricht allerdings keine 100%ige Wasserdichtigkeit. Es kann an verschiedenen Stellen Wasser in den Aufbau gelangen. Wir geben hier keine Garantie, dass eingebaute Teile unversehrt bleiben.

Es besteht auf Pumpen keine Garantieansprüche, da diese durch Falsch-Nutzung beschädigt worden sein könnten.

Es kann an einigen Stellen zu Rostbildung kommen. Der Aufbau besteht zum großen Teil aus Aluminium allerdings sind einige Teile auch aus verschiedenen metallischen Komponenten und können durch z.B. Wasser Rost bilden.

Die Ape selbst ist Hecklastig gebaut, durch diese Konstruktion sollten Steigungen gemieden werden. Gastro-Ape Pawel Laba e.K. kann für Schäden, die durch Steilfahrten oder unebenen Straßengrundlagen entstehen keine Haftung übernehmen.  

Da die Ape oft Vibrationen und Bewegung ausgesetzt ist müssen sämtliche Teile wie Schrauben, Muttern und Nieten auf Ihre Festigkeit überprüft und nachgezogen werden.

Hat die Ape einen Wasseranschluss, wie Frischwassertank, Pumpe und Spülbecken so kann hier auch Wasser austreten. Daher sollten die Dichtungen auf Wasseraustritt geprüft werden. Da die Ape Bewegungen ausgesetzt wird, können wir für diese Schäden keine Haftung übernehmen.  

Sollten Sie eine Fracino Kaffeemaschine über Gastro-Ape e.K. erworben haben und auf die Installation seitens Fracino verzichtet haben und somit die Kaffeemaschine eigens oder über eine dritte Person/Firma installiert, dann entfällt die Garantie. Sie können weiterhin auf den Service von Fracino nutzen allerdings entstehen hier weitere Kosten.

Es wird immer empfohlen die Kaffeemaschine einem jährlichen Service zu unterziehen. Hier werden sämtliche Teile geprüft und ggf. getauscht. Sie müssen allerdings die Kaffeemaschine auf eigene Kosten zu Gastro-Ape in Gosen bringen oder schicken. Auf die Servicedienstleistung entstehen kosten zwischen 250 – 360€ netto. Sollten Teile ausgetauscht werden, dann verständigen wir Sie dazu – so dass Sie entscheiden können, ob diese tatsächlich ausgetauscht werden sollen, da hier zusätzliche Kosten entstehen können. Der Service dauert mindestens eine Woche nach vorheriger Absprache.

 

 

 

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